Ehrenamtliche sowie freiwillige Helfer, die sich
nach dem Wehrdienstgesetz J 8/2 verpflichtet haben,
im Katastrophenschutz mitzuarbeiten.
bei Großschadensereignissen,
wie Naturkatastrophen u.ä.
Absichern von Großveranstaltungen
Wer
kann Mitglied werden?
Jeder, der das vollendete 16. Lebensjahr erreicht hat.
Was bieten wir?
Eine etwas andere Freizeitgestaltung.
Durch die kostenlose Sanitätsausbildung kann der
Grundstein für die spätere berufliche Ausbildung
oder Arbeit gelegt werden.
Auch das Gemeinschaftsleben kommt bei uns nicht zu kurz.