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Die Beteiligung des DRK am Rettungsdienst erfolgt auf
der Grundlage eines Vertrages mit der Kommune vom 01.
Januar 1993.
Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes gehören die
Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport.
Die Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes ist
es, kranke und hilfsbedürftige Personen zu befördern,
die keine sofortige Notfallversorgung benötigen und
deren Transport planbar ist. Beim qualifizierten Krankentransport
wird der Patient von einem Rettungssanitäter betreut,
der den Gesundheitszustand des Patienten überwachen
und bei einer Verschlechterung die erforderlichen Maßnahmen
einleiten kann. Zu den Aufgaben des Krankentransportes
gehören Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, Verlegungsfahrten
von Klinik zu Klinik oder zur ambulanten Untersuchung.
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| Wer
kann den Krankentransport nutzen? |
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Unfallgeschädigte |
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Erkrankte |
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bettlägerige Patienten |
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Gehbehinderte |
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Krankenhäuser |
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Ärzte |
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Krankenkassen/Versicherungen |
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Bei Fragen zur Notfallrettung
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Rettungsleitstelle.
Sie können Sie aus dem Festnetz vorwahlfrei
über die Rufnummern 112 oder 110 (Rettungsdienst,
Polizei, Feuerwehr) erreichen.
Bei allgemeinen Fragen zum Krankentransport wählen
Sie bitte die 0385 / 5000 - 217 oder 218.
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