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  1. Präsidiumswahl 2020

Präsidiumswahl 2020

DRK-Generalsekretariat

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitglieder,

 

in der Vertreterversammlung vom 20.11.2019 wurde darauf hingewiesen, dass die Amtszeit unseres Präsidiums in diesem Jahr enden wird und das Präsidium neu gewählt werden wird. Die entsprechende Wahlordnung wurde durch die Vertreterversammlung am 20.11.2019 beschlossen.

Gemäß § 2 Abs. 1 der Wahlordnung hat das Präsidium am 25.06.2020 den Wahlausschuss durch Beschluss bestellt. Der Wahlausschuss besteht aus Herrn Sven Reinartz als Vorsitzendem, Frau Carina Bechtold als Stellvertretende sowie dem weiteren Mitglied Frau Nicole Miotke.

Die konstituierende Sitzung des Wahlausschusses fand am 01.09.2020 statt. Es wurden die zu wählenden Präsidiumsämter festgelegt. Gemäß § 22 der Satzung des DRK Kreisverbandes Schwerin e.V. müssen folgende Präsidiumsämter durch die diesjährige Vertreterversammlung am 18. November 2020 gewählt werden:

  • Präsident
  • Stellvertreter
  • Schatzmeister
  • Verbandsarzt
  • Justitiar
  • je einem Vertreter der im Kreisverband tätigen Gemeinschaften
  • dem Konventionsbeauftragten
  • sowie bis zu drei weitere Mitglieder

 

Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 3 der Wahlordnung:

  1. die Mitglieder des DRK Kreisverbandes Schwerin e.V.
  2. die Mitglieder der Gemeinschaften
  3. die Mitglieder des Präsidiums
  4. der Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst auf der Grundlage von entsprechenden Gremienbeschlüssen.

Wir weisen darauf hin, dass der Vertreter der Gemeinschaften durch die jeweiligen Gemeinschaften auf der Grundlage entsprechender Gremienbeschlüsse vorgeschlagen wird. Der Konventionsbeauftragte wird von der Präsidentin vorgeschlagen.

Wir bitten Sie, Ihre Vorschläge für die Wahl oder die Wiederwahl von Präsidiumsmitgliedern bis spätestens 2 Monate vor der Kreis-/Vertreterversammlung, d.h. bis zum 18. September 2020 schriftlich beim Wahlausschuss an die Adresse des Vereins einzureichen.

Die Vorschlagsberechtigten müssen folgende Angaben mitteilen:

  • Vor- und Nachname und die Anschrift des vorgeschlagenen Kandidaten,
  • ob die vorgeschlagenen Kandidaten ihre Bereitschaft zur Annahme der Wahl erklärt haben und
  • die Bezeichnung / der Name des Vorschlagenden

Erklärungen der amtierenden Präsidiumsmitglieder zur erneuten Wahl sind ebenfalls schriftlich bis spätestens 2 Monate vor der Kreisversammlung, d.h. bis zum 18. September 2020 beim Wahlausschuss einzureichen.

Wir weisen darauf hin, dass verspätet eingereichte Vorschläge zurückgewiesen werden können. Wir bitten Sie deshalb, die vorstehend benannte Frist zu beachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sven Reinartz

Vorsitzender des Wahlausschusses

 

 

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